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Die Esslinger Bonuscard

Der Geschenkgutschein für Unternehmen und Institutionen

Mit der Esslinger BONUSCARD können Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen steuerfeien Bonus gewähren und durch ein Mehr an Netto ihre Motivation erhöhen. Denn mehr Netto vom Brutto ist für beide Seiten attraktiv: den Arbeitnehmer, aber auch den Arbeitgeber.

2012 veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern Sachlohn in Form von Geldgutscheinen steuerfrei gewähren können (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Dabei gilt eine Steuerfreigrenze bis zu 50 € monatlich pro Mitarbeiter. Für besondere Anlässe wie Geburtstage und Hochzeiten dürfen zusätzlich sogar noch bis zu 60 € p.a. verschenkt werden. Arbeitnehmer können so bis zu 600 € im Jahr zusätzlich erhalten, ohne dass für den Arbeitgeber Lohnsteuer- und Sozialabgaben anfallen.

Die Esslinger BONUSCARD bietet höchste Flexibilität für beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann sie zum Beispiel als Bonus oder Prämie, als Dankeschön für besondere Leistungen, zum Geburtstag, Mitarbeiter- und Firmenjubiläum oder als Weihnachtsgeschenk einsetzen.

Dem Arbeitnehmer bietet die Esslinger BONUSCARD nahezu unbegrenzte Möglichkeiten des Einlösens. Über 150 Esslinger Geschäfte mit über tausenden Geschenkideen machen mit. Für jeden Geschmack gibt es das passende Angebot - Shopping, Gastronomie, Hotellerie, Freizeit, Wellness, Kunst und Kultur.

Die Esslinger BONUSCARD ist vom Finanzamt Esslingen geprüft und freigegeben.

Vorteile für Unternehmen:

Vorteile für Mitarbeiter: